Zum Inhalt springen
Newsticker

Industriepark Unna-Ost: Stadt plant gewerbliche Nachnutzung alter Gleisflächen

Im Industriepark Unna-Ost sollen bislang brachliegende Gleisflächen wieder wirtschaftlich genutzt werden. Die Kreisstadt hat dazu Änderungen an zwei Planwerken auf den Weg gebracht: am Bebauungsplan und am Flächennutzungsplan. Eine erste Beteiligungsphase lief bis zum 21. Oktober 2026.

Warum zwei Planverfahren erforderlich sind

Betroffen ist Gleisinfrastruktur im südlichen Bereich des Industrieparks, für die eine gewerbliche Nachnutzung vorgesehen ist. Damit diese Nutzung planungsrechtlich möglich wird, soll der Bebauungsplan Unna Nr. 26 „Industriepark“ zum sechsten Mal geändert werden. Parallel ist die 26. Änderung des Flächennutzungsplans vorgesehen.

Die beiden Ebenen erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Der Flächennutzungsplan beschreibt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das Gemeindegebiet in Grundzügen. Ein Bebauungsplan kann für einen konkreten Teilbereich rechtsverbindliche Festsetzungen enthalten. Dass die Stadt beide Verfahren parallel betreibt, sagt daher noch nichts darüber aus, welches Unternehmen die Fläche später nutzt.

Beschluss im Mai, Beteiligung im Herbst

Den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplans fasste der zuständige Ausschuss für Stadtentwicklung, Mobilität und Tiefbau am 6. Mai 2026. Die Vorentwürfe waren anschließend vom 21. September bis einschließlich 21. Oktober öffentlich einsehbar.

Während dieser frühen Phase konnten Bürgerinnen und Bürger Anregungen zu den Planungen äußern. Zum Stand vom 30. Oktober ist diese ausdrücklich genannte Frist abgelaufen. Es wäre daher falsch, den ursprünglichen Termin weiterhin als laufende Beteiligungsmöglichkeit anzukündigen. Weitere Beteiligungsschritte können sich aus dem Verfahren ergeben, sind durch die konkrete Mitteilung aber noch nicht terminlich belegt.

Was die Nutzung der Fläche für den Standort bedeuten könnte

Eine brachliegende Infrastrukturfläche erneut zu nutzen, kann die vorhandene gewerbliche Struktur ergänzen. Ob dafür Gleisanlagen zurückgebaut, Straßen angepasst oder bestimmte Umweltmaßnahmen erforderlich werden, lässt sich aus der kurzen amtlichen Bekanntmachung nicht sicher bestimmen. Solche Fragen sind anhand der Planunterlagen zu prüfen.

Auch Angaben zu Investitionssummen, neuen Beschäftigten oder einem konkreten Ansiedlungsprojekt fehlen in der veröffentlichten Information. Das Vorhaben sollte deshalb zunächst als Planungsprozess zur gewerblichen Nachnutzung beschrieben werden und nicht als bereits beschlossene Unternehmensansiedlung.

Wie es nach der frühen Beteiligung weitergeht

Die Stadt hat mit der Veröffentlichung der Vorentwürfe einen Zwischenstand sichtbar gemacht. Bis daraus eine rechtlich zulässige neue Nutzung wird, sind die weiteren Verfahrensschritte und die Abwägung eingegangener Stellungnahmen relevant.

Für Anwohner und Betriebe dürfte vor allem von Interesse sein, welche Nutzung konkret zugelassen wird, wie die Erschließung aussieht und welche Auswirkungen die spätere Umsetzung hätte. Solange dazu keine beschlossenen Festsetzungen vorliegen, sollten mögliche Folgen als offene Planungsfragen behandelt werden.

Schlagwörter

Kategorien: Stadtentwicklung · Wirtschaft
Über die Redaktion

Redaktionsteam HAWR DIGITAL

Die Beiträge auf HAWR DIGITAL werden vom Redaktionsteam betreut. Informationen zum Team und zur redaktionellen Arbeit finden Sie auf unserer Redaktionsseite.

← Zur Startseite

Das könnte Sie auch interessieren