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Erste Hilfe auffrischen: Was bei Notruf, Eigenschutz und Wiederbelebung zählt

Erste Hilfe auffrischen Was bei Notruf, Eigenschutz und Wiederbelebung zählt

Wer Erste Hilfe auffrischen möchte, sollte sich vor allem vier Punkte einprägen: die eigene Sicherheit prüfen, den Notruf 112 frühzeitig veranlassen, bei Bewusstlosigkeit die Atmung kontrollieren und bei fehlender normaler Atmung unverzüglich mit der Herzdruckmassage beginnen. Entscheidend ist nicht, jedes Schema fehlerfrei aufzusagen. Wichtiger sind ein besonnenes Vorgehen, klare Aufgaben und die Bereitschaft, überhaupt zu handeln.

Die konkrete Reihenfolge hängt allerdings von der Gefahrenlage ab. Im fließenden Verkehr, bei Rauch, Feuer, Strom oder auslaufenden Stoffen gelten andere Prioritäten als bei einem medizinischen Notfall in einer sicheren Wohnung. Starre Abläufe können deshalb ebenso problematisch sein wie völlige Untätigkeit.

Eigenschutz ist der erste Schritt der Hilfe

Helfende sollten sich zunächst einen Überblick verschaffen und prüfen, ob sie sich der betroffenen Person gefahrlos nähern können. Mögliche Risiken sind etwa fließender Verkehr, Feuer, Rauch, elektrische Spannung, gefährliche Stoffe oder aggressive Personen. Wer unüberlegt in einen Gefahrenbereich läuft, riskiert, selbst verletzt zu werden und zusätzliche Rettungskräfte zu binden.

Eigenschutz bedeutet dabei nicht, sich zurückzuziehen und nichts zu tun. Auch aus sicherer Entfernung lassen sich wichtige Maßnahmen einleiten: die 112 wählen, andere Personen warnen, Einsatzkräfte einweisen oder eine Unfallstelle absichern, soweit dies ohne erhebliche eigene Gefahr möglich ist. Bei mehreren Anwesenden können solche Aufgaben parallel erledigt werden.

Eine verletzte Person sollte nur dann aus einer unmittelbaren Gefahrenzone gebracht werden, wenn dies erforderlich ist und die rettende Person sich dabei nicht erheblich selbst gefährdet. Ein Beispiel ist eine akute Bedrohung durch Feuer oder Verkehr. Besteht keine unmittelbare Gefahr, steht die Versorgung am Fundort im Vordergrund. Unnötige Bewegungen können Verletzungen verschlimmern.

Notruf 112: Ort nennen und auf Rückfragen warten

Die 112 ist die kostenlose Notrufnummer für Rettungsdienst und Feuerwehr in Deutschland und europaweit. Ein Notruf muss nicht mit einer perfekt formulierten Meldung beginnen. Die Leitstelle führt durch das Gespräch und fragt die benötigten Angaben gezielt ab.

Besonders wichtig sind nach den Hinweisen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe:

  • Wo ist der Notfall? Der genaue Ort ist entscheidend, damit Hilfe entsandt werden kann.
  • Was ist passiert? Eine kurze Beschreibung hilft der Leitstelle, die Lage einzuschätzen.
  • Wer ruft an? Name und gegebenenfalls eine Rückrufmöglichkeit erleichtern weitere Absprachen.
  • Auf Rückfragen warten: Das Gespräch nicht eigenmächtig beenden, sondern den Anweisungen der Leitstelle folgen.

Ältere Erste-Hilfe-Kurse vermittelten häufig fünf festgelegte W-Fragen. Dieses Schema ist als Gedächtnisstütze weiterhin brauchbar. In der Praxis ist jedoch wichtiger, den Ort früh und eindeutig zu nennen, zuzuhören und nicht vorschnell aufzulegen. Die Leitstelle kann außerdem konkrete Anweisungen für die Versorgung geben.

Wer nicht allein ist, sollte Aufgaben nicht allgemein in die Runde rufen. Eine konkrete Ansprache wie „Sie mit der roten Jacke, rufen Sie 112“ vermindert das Risiko, dass sich niemand zuständig fühlt. Die beauftragte Person sollte anschließend zurückmelden, dass der Notruf erfolgt ist.

Bei einer bewusstlosen Person ohne normale Atmung empfiehlt es sich, das Mobiltelefon möglichst auf Lautsprecher zu stellen. So können Helfende den Anweisungen der Leitstelle folgen und gleichzeitig mit der Wiederbelebung beginnen. Muss eine einzelne Person zwischen Telefon und Versorgung wechseln, kostet dies unnötig Zeit.

Bewusstlosigkeit: Die Atmung entscheidet über das weitere Vorgehen

Reagiert ein Mensch nicht auf Ansprache, muss die Atmung kontrolliert werden. Diese Prüfung soll höchstens zehn Sekunden dauern. Das Ergebnis führt zu zwei grundlegend unterschiedlichen Maßnahmen.

Bewusstlos, aber normale Atmung

Ist eine normale Atmung vorhanden, wird die betroffene Person in die stabile Seitenlage gebracht. Anschließend sind die 112 zu verständigen, die Person warm zu halten und ihre Atmung fortlaufend zu kontrollieren. Die Seitenlage soll die Atemwege möglichst frei halten und das Risiko verringern, dass Erbrochenes oder andere Flüssigkeiten die Atmung behindern.

Bewusstlosen dürfen weder Essen noch Getränke oder Medikamente über den Mund gegeben werden. Sie können nicht zuverlässig schlucken; dadurch droht, dass Stoffe in die Atemwege gelangen. Auch gut gemeinte Versuche, eine Person mit Wasser oder Tabletten „wieder zu Kräften“ zu bringen, sind deshalb falsch.

Keine normale Atmung oder Zweifel daran

Fehlt eine normale Atmung oder ist die Beurteilung unsicher, ist von einem Kreislaufstillstand auszugehen. Dann gilt: 112 anrufen beziehungsweise anrufen lassen und sofort mit der Wiederbelebung beginnen. Langes Prüfen verzögert eine zeitkritische Maßnahme.

Eine besondere Fehlerquelle ist die Schnappatmung. Dabei können vereinzelte, unregelmäßige oder auffällige Atemzüge auftreten, obwohl keine normale Atmung mehr besteht. Sie darf nicht als Entwarnung verstanden werden. Wer Zweifel hat, folgt den Anweisungen der Leitstelle und beginnt mit der Herzdruckmassage.

Herzdruckmassage: früh beginnen und Unterbrechungen vermeiden

Nach den Reanimationsleitlinien 2025 wird bei Erwachsenen in der Mitte des Brustkorbs gedrückt. Vorgesehen sind 100 bis 120 Kompressionen pro Minute mit einer Drucktiefe von fünf bis höchstens sechs Zentimetern. Nach jeder Kompression muss der Brustkorb wieder entlastet werden. Die Herzdruckmassage wird fortgesetzt, bis professionelle Hilfe übernimmt, die Person wieder normal atmet oder eine Fortsetzung nicht mehr möglich ist.

Wer die Beatmung gelernt hat und sie durchführen kann, kombiniert 30 Kompressionen mit zwei Beatmungen. Wer nicht beatmen kann oder möchte, führt eine ununterbrochene Herzdruckmassage durch. Die Sorge, eine Beatmung nicht korrekt zu beherrschen, darf nicht dazu führen, auch auf das Drücken zu verzichten.

Praktisch anspruchsvoll sind weniger die Zahlen als die gleichmäßige Ausführung. Ohne Übung werden Tempo, Drucktiefe und Körperhaltung leicht falsch eingeschätzt. Genau deshalb lässt sich Wiederbelebung nur begrenzt durch das Lesen einer Anleitung lernen. In einem Kurs können Teilnehmende an Übungsmodellen erfahren, wie sich ausreichender Druck anfühlt und wie schnell Ermüdung einsetzt.

Ein AED kann auch von Laien eingesetzt werden

Ein automatisierter externer Defibrillator, kurz AED, analysiert den Herzrhythmus und gibt nur dann einen Schock frei, wenn das Gerät ihn als erforderlich erkennt. Verfügbare Geräte können von Laien eingesetzt werden. Nach dem Einschalten führen Sprach- und Bildanweisungen durch die einzelnen Schritte.

Die Elektroden werden entsprechend den Abbildungen auf dem Gerät beziehungsweise der Verpackung angebracht. Während der Rhythmusanalyse und einer möglichen Schockabgabe darf die betroffene Person nicht berührt werden. Danach ist den weiteren Geräteanweisungen zu folgen.

Die Suche nach einem AED darf den Beginn der Herzdruckmassage nicht verzögern. Sind mehrere Personen anwesend, kann eine Person drücken, während eine andere das Gerät holt und den Notruf übernimmt. Die Maßnahmen ergänzen sich; der AED ersetzt weder die Alarmierung des Rettungsdienstes noch die Herzdruckmassage.

Eine sinnvolle Reihenfolge ohne starres Schema

Als Orientierung für viele Alltagssituationen eignet sich folgender Ablauf:

  1. Überblick gewinnen: Was ist passiert, wie viele Personen sind betroffen und welche Gefahren bestehen?
  2. Eigenschutz herstellen: Nicht ungesichert in Verkehr, Rauch, Strombereiche oder andere Gefahrenzonen gehen.
  3. Unterstützung organisieren: Anwesende gezielt ansprechen und Aufgaben eindeutig verteilen.
  4. Notruf veranlassen: Die 112 wählen, den Ort nennen und auf Fragen sowie Anweisungen warten.
  5. Lebensrettende Maßnahmen beginnen: Bei Bewusstlosigkeit die Atmung prüfen, je nach Ergebnis Seitenlage oder Wiederbelebung.
  6. Zustand weiter beobachten: Atmung und Reaktion bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes wiederholt kontrollieren.

Dieses Grundschema ist keine unveränderliche Rangfolge. Befindet sich jemand in akuter Gefahr, kann zunächst die Rettung aus dem Gefahrenbereich erforderlich sein. Bei mehreren Helfenden laufen Absicherung, Notruf, Versorgung und das Holen eines AED möglichst gleichzeitig. Erste Hilfe verlangt daher neben Grundkenntnissen immer eine Anpassung an die tatsächliche Lage.

Häufige Erste-Hilfe-Fehler und die bessere Alternative

Aus Angst vor Fehlern nichts unternehmen

Unsicherheit ist nach einem lange zurückliegenden Kurs normal. Untätigkeit ist dennoch meist die schlechteste Reaktion. Bereits der Notruf, das Absichern der Stelle oder das Herbeiholen weiterer Hilfe kann entscheidend sein. Die Leitstelle unterstützt telefonisch und kann die nächsten Schritte erläutern.

Ohne Gefahrenprüfung zur betroffenen Person laufen

Der Impuls, sofort hinzulaufen, ist verständlich. Bei Verkehr, Rauch oder elektrischem Strom kann er jedoch weitere Opfer verursachen. Erst die Lage prüfen, den Gefahrenbereich meiden und professionelle Hilfe alarmieren.

Den Notruf hinauszögern

Manche Helfende versuchen zunächst längere Zeit, die Situation allein zu lösen. Bei Bewusstlosigkeit, fehlender normaler Atmung oder einer erkennbar schweren Verletzung sollte die 112 früh eingeschaltet werden. Sind mehrere Menschen vor Ort, kann der Notruf erfolgen, während andere bereits versorgen.

Nach dem Notruf sofort auflegen

Die ersten Angaben reichen nicht immer aus. Rückfragen können den genauen Einsatzort, die Zahl der Betroffenen oder ihren Zustand betreffen. Außerdem kann die Leitstelle bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte anleiten. Daher beendet die Leitstelle das Gespräch.

Bewusstlose auf dem Rücken liegen lassen

Bei normaler Atmung gehört eine bewusstlose Person in die stabile Seitenlage. Bleibt sie unkontrolliert auf dem Rücken, können die Atemwege beeinträchtigt werden. Die Atmung muss auch nach der Seitenlage regelmäßig weiter überprüft werden.

Auf den Rettungsdienst warten, statt zu drücken

Bei fehlender normaler Atmung darf die Wiederbelebung nicht bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes aufgeschoben werden. Frühes Drücken ist die zentrale Maßnahme. Der Notruf kann über Lautsprecher begleitet oder an eine zweite Person delegiert werden.

Aus Furcht auf den AED verzichten

Ein AED ist für die Anwendung durch Laien ausgelegt und gibt Anweisungen. Entscheidend ist, das Gerät einzuschalten und diesen Vorgaben zu folgen. Die Herzdruckmassage wird nur für die vom Gerät verlangten Schritte unterbrochen.

Hilfeleistung ist zumutbar, Selbstgefährdung nicht

Paragraf 323c des Strafgesetzbuchs erfasst die unterlassene Hilfeleistung bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not, wenn Hilfe erforderlich und den Umständen nach zumutbar ist. Das Gesetz stellt ausdrücklich darauf ab, dass die Hilfe ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich sein muss. Strafbar ist außerdem das Behindern von Personen, die Hilfe leisten oder leisten wollen.

Die Vorschrift verlangt nicht, dass medizinische Laien riskante Eingriffe vornehmen oder sich selbst in eine erhebliche Gefahr begeben. Welche Hilfe angemessen ist, richtet sich nach der Situation und den eigenen Möglichkeiten. Das Absetzen des Notrufs, das Warnen anderer oder das Absichern einer Gefahrenstelle können bereits wesentliche Beiträge sein.

Wie sich Erste-Hilfe-Kenntnisse sinnvoll auffrischen lassen

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe empfiehlt, länger zurückliegende Kenntnisse aufzufrischen. Besonders sinnvoll ist praktisches Üben bei Atemkontrolle, stabiler Seitenlage, Herzdruckmassage und AED-Anwendung. Diese Handgriffe müssen unter Stress abrufbar sein und lassen sich nicht allein durch Merkblätter zuverlässig festigen.

Für private Ersthelfende gibt es keine allgemeine gesetzliche Wiederholungsfrist. Die häufig genannte Frist von zwei Jahren betrifft insbesondere betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer nach den Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie ist keine generelle Pflicht für alle Bürgerinnen und Bürger. Unabhängig davon kann eine regelmäßige freiwillige Auffrischung sinnvoll sein, wenn der letzte Kurs lange zurückliegt oder praktische Abläufe nicht mehr sicher beherrscht werden.

Allgemeine Übersichten haben zudem Grenzen. Bei Säuglingen und Kindern, Vergiftungen, Stromunfällen oder schweren Verbrennungen können besondere Maßnahmen erforderlich sein. In solchen Situationen sollten Helfende früh professionelle Unterstützung über die 112 beziehungsweise bei Vergiftungsfällen über die zuständige Giftnotrufstelle einholen und den Anweisungen folgen. Ein praktischer Kurs vermittelt die nötige Sicherheit umfassender als jede Online-Anleitung.

Gute Erste Hilfe beruht damit nicht auf Perfektion, sondern auf wenigen belastbaren Entscheidungen: keine erhebliche Selbstgefährdung eingehen, den Rettungsdienst rechtzeitig alarmieren, Bewusstlosigkeit ernst nehmen und bei fehlender normaler Atmung sofort handeln. Wer diese Abläufe praktisch geübt hat, kann im Ernstfall strukturierter reagieren und vermeidet die folgenreichsten Fehler.

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Kategorien: Service
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