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Mietwagenkontrollen in Holzwickede: Kreis beanstandet Rückkehrpflicht

KI-generiertes Symbolbild: Mietwagenkontrollen in Holzwickede: Kreis beanstandet Rückkehrpflicht
KI-generiertes Symbolbild zum Beitrag „Mietwagenkontrollen in Holzwickede: Kreis beanstandet Rückkehrpflicht“. Bild: OpenAI

Bei zwei Einsätzen gegenüber dem Dortmunder Flughafen überprüften Behörden 20 Fahrzeuge. In mindestens elf Fällen sollen nun Ordnungswidrigkeitenverfahren folgen.

Nach Angaben des Kreises Unna haben Einsatzkräfte bei zwei Kontrollen in Holzwickede bei mindestens elf von insgesamt 20 überprüften Fahrzeugen die Missachtung der Rückkehrpflicht für Mietwagen beanstandet. Der Kreis kündigte Ordnungswidrigkeitenverfahren an; außerdem sollen die jeweils zuständigen Genehmigungsbehörden informiert werden.

Die Kontrollen fanden am 27. August und am 27. Oktober 2026 im Bereich der Chaussee gegenüber dem Dortmunder Flughafen statt. Beteiligt waren der Kreis Unna, der Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde sowie das Ordnungsamt und die Parkraumüberwachung der Gemeinde Holzwickede.

Mindestens elf von 20 Fahrzeugen beanstandet

Bei den überprüften Fahrzeugen handelte es sich nach Angaben des Kreises überwiegend um Mietwagen des Anbieters Uber. Diese behördliche Zuordnung besagt jedoch nicht, dass die Plattform Eigentümerin oder Betreiberin der Fahrzeuge war oder für einzelne Ordnungswidrigkeiten verantwortlich ist. Rechtlich maßgeblich sind die jeweiligen Mietwagenunternehmen und die im Einzelfall verantwortlichen Personen.

Bei mindestens elf kontrollierten Fahrzeugen beanstandeten die Einsatzkräfte nach Darstellung des Kreises einen Verstoß gegen die Rückkehrpflicht. Damit betraf dieser Vorwurf mehr als die Hälfte der überprüften Fahrzeuge. Die Kontrollen umfassten allerdings lediglich 20 Fahrzeuge an zwei Terminen und einem Standort. Das Ergebnis lässt deshalb keine allgemeine Aussage über das gesamte Mietwagengewerbe, alle über Uber vermittelten Fahrten oder die Situation im gesamten Kreis Unna zu.

Worum es bei der Rückkehrpflicht geht

Mietwagen dürfen nach Abschluss eines Beförderungsauftrags grundsätzlich nicht auf öffentlichen Straßen stehen bleiben, um dort auf neue Fahrgäste zu warten. Nach der vom Kreis erläuterten Regelung müssen sie zum Betriebssitz zurückkehren, sofern nicht bereits vor der Rückfahrt ein neuer Beförderungsauftrag eingegangen ist.

Diese Vorgabe grenzt den Mietwagenverkehr vom Taxiverkehr ab. Während Taxis sich unter den dafür geltenden Voraussetzungen bereithalten dürfen, arbeitet ein Mietwagenunternehmen auf der Grundlage zuvor eingegangener Beförderungsaufträge. Die Vermittlung einer Fahrt über eine digitale Plattform hebt diese Anforderungen nicht auf.

Die Rückkehrpflicht hat damit nicht nur eine ordnungsrechtliche Bedeutung. Der Kreis sieht in ihrer Missachtung auch einen möglichen Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmen, die ihre Fahrzeuge nach einem abgeschlossenen Auftrag zurückschicken. Ob ein Verstoß tatsächlich vorliegt und wem er zugerechnet werden kann, muss jedoch für jedes Fahrzeug und jeden Vorgang gesondert geprüft werden.

Weitere mögliche Ordnungswidrigkeiten

Die beteiligten Stellen überprüften neben der Rückkehrpflicht weitere Vorschriften des Straßenverkehrs und der Personenbeförderung. Nach Angaben des Kreises beanstandeten sie die unerlaubte Nutzung von Blitzerwarnern, die Missachtung des Rauchverbots in Fahrzeugen der Personenbeförderung und die Beförderung eines Kindes ohne die erforderliche Sicherung.

Als weitere Feststellungen nennt der Kreis das Bereithalten von Fremdunternehmen auf dem Gebiet der Gemeinde Holzwickede, eine abgelaufene Hauptuntersuchung und einen Handyverstoß. Wie oft die einzelnen Verstoßarten beanstandet wurden und ob bei einem Fahrzeug mehrere Vorwürfe zusammenkamen, wurde nicht aufgeschlüsselt.

Die Beanstandung während einer Kontrolle ist noch keine rechtskräftige Ahndung. In den angekündigten Ordnungswidrigkeitenverfahren müssen die zuständigen Stellen die jeweiligen Umstände, die Beweislage und die individuelle Verantwortlichkeit prüfen. Das gilt sowohl für die Rückkehrpflicht als auch für die zusätzlich aufgeführten Verstöße.

Genehmigungsbehörden sollen Unternehmen überprüfen

Wegen der beanstandeten Verstöße gegen die Rückkehrpflicht will der Kreis die für die jeweiligen Mietwagenunternehmen zuständigen Genehmigungsbehörden unterrichten. Diese sollen prüfen, ob die erforderliche Zuverlässigkeit der betroffenen Unternehmen weiterhin gegeben ist.

Eine solche Mitteilung nimmt das Ergebnis dieser Prüfung nicht vorweg. Ob sich daraus weitere ordnungs- oder genehmigungsrechtliche Konsequenzen ergeben, hängt vom jeweiligen Einzelfall und der Bewertung durch die zuständige Behörde ab.

Weitere Kontrollen angekündigt

Der Kreis Unna ist bei den Einsätzen als Genehmigungs- und Überwachungsbehörde für den gewerblichen Kraftverkehr aufgetreten. Nach seiner Ankündigung sollen die Vorgaben für den gewerblichen Personenverkehr sowohl in Holzwickede als auch an anderen Stellen im Kreisgebiet weiterhin kontrolliert werden.

Die beiden Einsätze dokumentieren damit einen konkreten Kontrollbedarf am überprüften Standort, erlauben aber noch keine belastbare Bewertung des gesamten Marktes. Entscheidend wird sein, ob die angekündigten Verfahren die Beanstandungen bestätigen und welche Verantwortlichkeit den einzelnen Unternehmen oder Fahrern nachgewiesen werden kann.

Veröffentlicht von: Redaktionsteam HAWR DIGITAL (geprüft und freigegeben)

Dieser Beitrag wurde mithilfe künstlicher Intelligenz vorbereitet und geschrieben. Die Redaktionsteam HAWR DIGITAL hat den Text und die verwendeten Quellen vor der Veröffentlichung auf Fakten, Logik und Qualität geprüft.

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Kategorien: Verkehr
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